Wunschleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Ihnen heute zwar einen weitreichenden Schutz im Krankheitsfall; diese Leistungen sind aber auf das medizinisch Ausreichende, Zweckmäßige und wirtschaftlich Vertretbare beschränkt.  

Eine Vielzahl von ärztlichen Leistungen, die aufgrund aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen und Ergebnisse empfohlen werden können und müssen, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und dürfen von Ihrer Krankenkasse auch im Einzelfall nicht übernommen werden. Die Vergütung von diesen "Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGEL) außerhalb der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

Eine Übersicht über die in unserer Praxis angebotenen Wunschleistungen (sogenannte IGEL) finden Sie in der folgenden Zusammenstellung; detaillierte Kostenübersichten stehen in unserer Praxis zur Verfügung:

Allgemeinmedizinische Wunschleistungen:

    • Injektionen eines nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Arzneimittels auf Wunsch des Patienten
    • Bescheinigungen und Untersuchungen außerhalb der Vertragsärztlichen Pflichten auf Wunsch des Patienten (Bescheinigungen für Besuch in der Schule, Sportverein oder Reiserücktritt, desgleichen für Rentenversicherungen, Privatversicherungen)
       
Phlebologisch / angiologische Wunschleistungen:
    • Sklerosierung und Laserung von Besenreisern                                                                                                                                                                                                                                                                      
Kosmetisch medizinische Leistung

Ohrakupunktur zur Unterstützung der Gewichtsreduktion